Ihr Kaminkehrer Andreas Paßberger


Hier erfahren Sie alles zum Thema Kamine, Energiesparen, Brandschutz und Heiztechnik

Andreas Paßberger

Kaminkehrermeister &
Gebäudeenergieberater (HWK)


Lehre: 1996-1999

auf dem Kehrbezirk Neuhaus am Inn tätig als

Geselle: seit 1999

Kaminkehrermeister: seit 2005

Bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer: seit 2010

Andreas Paßberger, Kaminkehrermeister und Gebäudeenergieberater

Kontakt

Andreas Paßberger
Bergstr. 15
94127 Neuburg a. Inn

mobil: 0160/90886572
Telefon: +49 8502 917 460
Telefax: +49 8502 917 459
Email: info@ap-kamin.de

Für Sie Unterwegs:

Mo. – Do. 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sa. & So. nur in Notfällen

Folgende Gemeinden/Bereiche befinden Sich In unserem Kehrbezirk!

Für Sie da sind Andreas Paßberger, Kaminkehrermeister und Energieberater (HWK) und sein Kaminkehrergeselle.

Gemeinde Neuburg Am Inn

  • Neuburg am Inn
  • Neukirchen (Teil)
  • Dommelstadel
  • Pfenningbach (Teil)
  • Grünet
  • Dobl
  • Höch
  • Fürstdobl
  • Steinhügl
  • Schmelzing

Gemeinde Neuhaus

  • Neuhaus am Inn
  • Weihmörting
  • Höchfelden
  • Pumstetten
  • Döfreuth
  • Vornbach
  • Rothof
  • Voglmühle
  • Mittich
  • Gewerbegebiet Hartham
  • Wasen
  • Reding
  • Afham
  • Königswiese (Teil)

Gemeinde Ruhstorf

  • Sulzbach
  • Eglsee
  • Anger
  • Döfreuth
  • Huttenthal

Gemeinde Pocking

  • Hartkirchen (Teil)
  • Schnellham
Kaminkehrer bei der Reinigung einer Abgasanlage auf dem Dach

Freie Tätigkeiten:

Reinigung von Abgasanlagen, Feuerstätten und deren Verbindungsstücken / Rauchrohren.

Durchführung von Abgaswegeüberprüfungen nach KÜO (Kehr und Überprüfungsordnung)

Durchführung von Messungen nach 1.BImSchV (1. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung)

Prüfung eines Ofenrohrs im Rahmen der Feuerstättenschau

Hoheitliche Tätigkeiten:

Durchführung der Feuerstättenschau zweimal in sieben Jahren

Abnahme von Abgasanlagen nach Art. 78, BayBO bei wesentlicher Änderung oder Neuerrichtung

Energieausweis mit der Skala der Vergleichswerte für Endenergie

Verbrauchsorientierte Energieausweise

Ausstellen von Energieausweisen bei Gebäuden ab 01.11.1977 oder wesentlich modernisierten Gebäuden

Am 01.11.1977 trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft, welche bestimmte Anforderungen an den Neubau von Gebäuden stellte.

Somit erfüllen Gebäude nach diesem Datum bestimmte Anforderungen und somit kann hier der „kleine“ Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Bedarfsorientierte Energieausweise bei Gebäuden vor 01.11.1977

für Gebäude, welche vor o.g. Datum gebaut/genehmigt wurden.

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